Birkheim Gemeinderatssitzung
Sitzungsprotokolle
Sitzungsniederschrift
Gremium:
Ortsgemeinderat Birkheim
Datum:
Mittwoch, 13. November 2019
Ort:
Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 12
Öffentlichkeit:
öffentlich
nichtöffentlich
Einladung vom:
04. November 2019
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
23:00 Uhr
Anwesend:
anwesend ja / nein:
Bemerkung:
Vorsitzender:
Retz
Rainer
ja
Ortsbürgermeister
Ratsmitglieder:
Dupont
Tobias
ja
Erster Beigeordneter
Kessler
Volker
ja
Beigeordneter
Görges
Roland
ja
Graeff
Nikolaus
ja
Retz
Günter
ja
Schäfer
Marianne
ja
Sonstige:
Henke Axel
ja
Forstamtsleiter Forstamt Boppard
Fromm Steffen
ja
Revierförster Forstrevier Frank- scheid
Nach Begrüßung der Anwesenden stellt der Vorsitzende fest, dass zur
Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen worden
ist. Dem wird nicht wi- dersprochen. Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.
Die Tagesordnung bleibt ge- genüber der Einladung unverändert.
Tagesordnung:
Öffentlicher Sitzungsteil
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung
3.
Forstwirtschaftsplan 2020; Beratung und Beschlussfassung
4.
Jahresabschluss 2018;
a)
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
b)
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
5.
Erschließung des Neubaugebietes "Auf den Gärten";
Festlegung der Auftragsvergabe an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter
6.
Hauptsatzung der Ortsgemeinde;
a)
Neufassung der Hauptsatzung
b)
Beschlussfassung über das Bekanntmachungsorgan gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
7.
Teilnahme an der Aktion der Telekom "Wir jagen Funklöcher"
8.
Information zum aktuellen Stand der geplanten Windenergieanlage in der Gemarkung Damscheid
9.
Mitteilungen und Anregungen
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
10.
Grundstücksangelegenheiten
11.
Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Sitzungsteil
TOP 1
öGRS Birkheim
13. November 2019
Einwohnerfragestunde
Es werden von den anwesenden Bürgern keine Fragen gestellt.
TOP 2
öGRS Birkheim
13. November 2019
Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung ist jedem Ratsmitglied zugegangen.
Gegen den Wortlaut werden keine Einwände erhoben.
TOP 3
öGRS Birkheim
13. November 2019
Forstwirtschaftsplan 2020; Beratung und Beschlussfassung
Beratungsdetails:
Der Ortsbürgermeister begrüßt den anwesenden Forstamtsleiter Axel Henke
und den Revierförster Steffen Fromm und übergibt diesen das Wort.
Diese stellen den Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2020 vor und weisen auf
die besonderen Ereignisse und Situationen in unserem Wald hin. Weiterhin
erläutern und erklären sie, warum dies auch erheblichen Einfluss auf den
Forstwirtschaftsplan hat.
Der Ortgemeinderat berät und diskutiert ausführlich über den vorgestellten
Forstwirtschafts- plan 2020.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgestellten Forstwirtschaftsplan für das
Jahr 2020 zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja-Stimmen).
Der Ortsbürgermeister bedankt sich bei Herrn Henke und Herrn Fromm für
den ausführlich und informativ vorgestellten Forstwirtschaftsplan und
verabschiedet beide, worauf hin diese den Sitzungssaal verlassen.
TOP 4
öGRS Birkheim
13. November 2019
Jahresabschluss 2018;
a)
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
b)
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Fachbereich 4, 19/Bir/0006
Beratungsdetails:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Birkheim hat in seiner
Sitzung am 09. September 2019 den Jahresabschluss 2018 geprüft und
keine Beanstandungen erhoben. Der Schlussbericht ist als Anlage der
Beschlussvorlage beigefügt.
Beschluss:
a)
Der Ortsgemeinderat Birkheim nimmt den Schlussbericht zur Kenntnis
und stellt den Jahresabschluss 2018 wie folgt fest:
1 Eigenkapital
958.023,74 €
2 Bilanzsumme ..................... 1.433.053,77 €
3
Jahresüberschuss
18.408,64 €
4
Finanzmittelüberschuss
41.904,79 €
b)
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Erste Beigeordnete
Tobias Dupont den Vorsitz, da er den Ortsbürgermeister im Haushaltsjahr
2018 nicht vertreten hat.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem
Bürgermeis- ter und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde
Emmelshausen sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung
gemäß § 114 Abs. 1 GemO.
Abstimmungsergebnis:
Zu a) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja-Stimmen). Zu b) Die
Beschlussfassung erfolgt einstimmig (4 Ja-Stimmen).
An der Abstimmung zu b) haben der Ortsbürgermeister, die Erste
Beigeordnete Marianne Schäfer (2018) und der Beigeordnete Roland
Görges (2018) nicht teilgenommen.
Ortsbürgermeister Retz übernimmt wieder den Vorsitz.
TOP 5
öGRS Birkheim
13. November 2019
Erschließung des Neubaugebietes "Auf den Gärten";
Festlegung der Auftragsvergabe an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Fachbereich 3, vom 07.10.2019
Beratungsdetails:
Die Ortsgemeinde Birkheim plant die Erschließung des Neubaugebietes „Auf
den Gärten“. Neben Straßen- und Kanalbauarbeiten müssen auch
Wasserleitungsarbeiten ausgeschrieben werden. Daher ist eine reibungslose
Baukoordinierung notwendig. Eine getrennte Vergabe der Bauarbeiten
würde mit Sicherheit zu höheren Baukosten führen, da die Baustelleneinrich-
tungskosten hierbei erheblich höher liegen. Diese technischen
Notwendigkeiten bei der Er schließung machen es erforderlich, die
Lieferungen und Leistungen an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben.
Darüber hinaus wäre bei einer getrennten Vergabe auch mit einer wesentlich
längeren Bauzeit zu rechnen. Gründe, die eine Gesamtvergabe mehrerer
Fachlose bedingen können, sind vor der Ausschreibung zu erkunden. Die
Vertragsbedingungen sind dann entsprechend festzulegen. Bei
Gemeinschaftsmaßnahmen verschiedener Träger ist vor der Ausschreibung
durch gleichlautende Beschlüsse festzulegen, dass der insgesamt wirtschaftlichste
Bieter den Auftrag erhalten soll. Um finanzielle Nachteile für einen der
Beteiligten zu vermeiden, sollte ein sachgerechter Interessenausgleich
angestrebt werden.
Die Berechnung der Interessenausgleichzahlung erfolgt auf der Grundlage
des nachgerech- neten Submissionsergebnisses. Diese Vorgehensweise
gleicht die finanziellen Vorteile der Vergabe an den mindestfordernden Bieter
der Gesamtmaßnahme für alle beteiligten Maßnahmenträger gerecht aus.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Arbeiten für die Baumaßnahme
grundsätzlich an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass eine Interessenausgleichszahlung an
die beteiligten Träger der Baumaßnahme – wie vorgeschlagen – erfolgen
soll.
Es ist eine Vereinbarung mit den Beteiligten zu schließen, die den
Vorteilsausgleich regelt.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja-Stimmen).
TOP 6
öGRS Birkheim
13. November 2019
Hauptsatzung der Ortsgemeinde;
a)
Neufassung der Hauptsatzung
b)
Beschlussfassung über das Bekanntmachungsorgan gemäß § 1 Abs. 1
der Hauptsatzung
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Fachbereich 1, 19/Bir/0010
Beratungsdetails:
a)
Nach § 25 Abs. 2 GemO beschließt der Ortsgemeinderat im Rahmen der
Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder eine Hauptsatzung.
Die Ortsgemeinde Birkheim hat am 03. Dezember 1999 gemäß § 25 GemO
eine Hauptsatzung und am 08. Februar 2010 die 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung erlassen, in der die nach den Bestimmungen der GemO
der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten (z.B. öffentliche
Bekanntmachungen, Bekanntgaben, Ausschüsse des Ortsgemeinderates,
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf die Ausschüsse und
auf den Ortsbürgermeister, Zahl der Beigeordneten,
Aufwandentschädigung) geregelt sind.
Im Rahmen der Fusion besteht Änderungsbedarf hinsichtlich der
Regelungen über die öffent- lichen Bekanntmachungen. In diesem Rahmen
sollten auch die übrigen Regelungen aktualisiert und Wertgrenzen ggf.
angepasst werden. Diese Änderungen sind in der Folge einzeln dargestellt.
Bei dieser Gelegenheit könnte die Hauptsatzung zur besseren Lesbarkeit
insgesamt unter Be- achtung der Änderungssatzung und der im Folgenden
vorgeschlagenen Änderungen neu ge- fasst werden.
Aufgrund der Problematik des Ruhens des Stimmrechts des Vorsitzenden
bei der Festsetzung der Bezüge des Bürgermeisters und der Beigeordneten
(§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 GemO) und dem Vorliegen von
Ausschließungsgründen gemäß § 22 Abs. 1 GemO beim Ortsbürgermeis- ter
und den Beigeordneten, sofern es um die jeweils eigene
Aufwandsentschädigung geht, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz eine Beratung und Beschlussfassung in drei Stufen.
1.
Stufe: Beratung und Beschlussfassung über die
Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (§ 6 der Hauptsatzung)
Der Ortsbürgermeister nimmt wegen Ausschließungsgründen gemäß § 22
Abs. 1 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Den Vorsitz
führt der Erste Beigeordnete.
Folgende Änderung sollte berücksichtigt werden:
-
Ersetzen des Begriffs „Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge“
durch „Sozialversicherungsbeiträge“ *
2.
Stufe: Beratung und Beschlussfassung über die
Aufwandsentschädigung der Beigeordnen (§ 7 der Hauptsatzung)
Der Ortsbürgermeister übernimmt den Vorsitz. Sein Stimmrecht ruht gemäß
§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 GemO. Die Beigeordneten nehmen wegen
Ausschließungsgründen gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht an der Beratung
und Beschlussfassung teil.
Folgende Änderungen sollten berücksichtigt werden:
-
Ersetzen des Begriffs „Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge“
durch „Sozialversicherungsbeiträge“ *
-
Erhöhung des Betrages unter § 7 Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung von
10,50 € auf den von § 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 KomAEVO bestimmten
Mindestbetrag (zurzeit 13,90
€) *
-
Ersetzen des Begriffs „Ortsbeigeordnete“ durch „Beigeordnete“ *
3.
Stufe: Beratung und Beschlussfassung über die restliche
Hauptsatzung
Folgende Änderungen sollten berücksichtigt werden:
-
Änderung der Regelung über die öffentlichen Bekanntmachungen (§ 1
Abs. 1 der Hauptsatzung)
-
Anpassung der Regelung über die Übertragung von Aufgaben des
Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister bzgl. der
Billigkeitsmaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 der Haupt- satzung)
-
Streichung der genannten DM-Beträge (§ 4 der Hauptsatzung)
-
Streichung der Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 6 „Zustimmung gemäß §
21 Abs. 1 Satz 2
i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO“ (die in Bezug genommenen Regelungen
der GastVO existieren in dieser Fassung nicht mehr)
-
Ersetzen des Begriffs „Ortsbeigeordnete“ durch „Beigeordnete“ (§ 5
der Hauptsat- zung)*
-
Erhöhung der Wertgrenzen unter § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der
Hauptsatzung auf 2.000,00 € bzw. 3.000,00 € (auf Wunsch der Ortsgemeinde)
Die sich danach ergebende Neufassung der Hauptsatzung mit den zuvor
dargestellten Änderungen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die von
den Änderungen betroffenen Passagen sind hierbei besonders
hervorgehoben, sofern sie nicht gänzlich entfallen.
Die Satzung wird das Datum ihrer Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister
tragen. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.
*Es handelt sich hierbei um redaktionelle Änderungen bzw. um
Formulierungen, die aus dem Hauptsatzungsmuster des GStB Rheinland-
Pfalz übernommen wurden.
b)
Aufgrund der Änderung der Regelung über die öffentlichen
Bekanntmachungen (§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung) hat der Gemeinderat
darüber Beschluss zu fassen, in welcher Zeitung die öffentlichen
Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen.
Bislang erfolgten öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Emmelshausen. Zum 01.01.2020 wird das Amtsblatt
der Verbandsgemeinde durch die „Hunsrück- Mittelrhein-Nachrichten“ in
Form einer Zeitung ersetzt. Öffentliche Bekanntmachungen müssen daher
ab diesem Zeitpunkt in den „Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten“ erfolgen.
Beschluss:
a)
1.
Der Gemeinderat beschließt § 6 der Hauptsatzung
„Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters“ in der als Anlage
beigefügten Fassung.
2.
Der Gemeinderat beschließt § 7 der Hauptsatzung
„Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ in der als Anlage beigefügten
Fassung.
3.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zur Niederschrift
beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Birkheim mit
Ausnahme der §§ 6, 7.
b)
Der Gemeinderat beschließt, dass - im Vorgriff auf die noch in Kraft tretende
Neufassung der Hauptsatzung (§ 1 Abs. 1) - öffentliche Bekanntmachungen
ab dem 01.01.2020 in der Zeitung
„Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
zu a)
1.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (6 Ja-Stimmen).
Der Ortsbürgermeister nimmt wegen Ausschließungsgründen gemäß § 22
Abs. 1 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Den Vorsitz
führt der Erste Beigeordnete.
2.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (4 Ja-Stimmen).
Der Ortsbürgermeister übernimmt den Vorsitz. Sein Stimmrecht ruht gemäß
§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 GemO. Die Beigeordneten nehmen wegen
Ausschließungsgründen gemäß § 22 Abs. 1 GemO an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
3.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja-Stimmen).
zu b)
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja-Stimmen).
TOP 7
öGRS Birkheim
13. November 2019
Teilnahme an der Aktion der Telekom "Wir jagen
Funklöcher"
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Fachbereich 3 vom
08.10.2019
Beratungsdetails:
Die Aktion „Wir jagen Funklöcher“ der Telekom richtet sich an Kommunen,
die bisher beim Mobilfunk-Ausbau zu kurz gekommen sind. Die Telekom
will gemeinsam mit 50 Kommunen den Mobilfunk in diesen Kommunen
verbessern.
Die Kommunen können sich auf einer Online-Plattform für diese Aktion
bewerben.
Es ist daran gedacht, dass sich die Gemeinden Badenhard, Birkheim und
Utzenhain gemeinsam für die Aktion bewerben.
Nachstehend einige Informationen der Telekom zur Aktion:
D a s
m ü s s e n
d i e
K o m m u n e n
m i t b r i n g e n :
•
Bei Ihnen gibt es keinen LTE-Empfang.
•
Der Stadt-/Gemeinderat hat beschlossen sich für die Aktion „Wir jagen
Funklöcher“ zu bewerben.
•
Sie können ein Dach oder eine freie Fläche als Maststandort zur
Verfügung stellen.
•
Der Standort ist zur ortsüblichen/marktgerechten Miete anmietbar.
•
Stromversorgung ist vorhanden.
•
Ihre Kommune wird die Telekom bei nötigen Genehmigungsverfahren
unterstützen.
•
Ansprechpartner in der Kommune (keine Privatperson, vollständiger
Name, Kontaktda- ten).
•
Erzählen Sie uns etwas über Ihre Kommune. Was macht sie
besonders? (Datei hochla- den, Dokument, Bild, Video).
Das möchten wir über Sie wissen:
Was macht Sie besonders? Warum genau braucht Ihre Gemeinde den
Funkmasten. Mit der Be- werber Vorlage zum Download möchten wir Ihnen
die Möglichkeit geben, uns genau zu schildern, was Ihre Gemeinde
ausmacht.
D a s
b r i n g t
d i e
T e l e k o m
m i t :
•
Wir wollen einen Mobilfunk-Standort aufbauen.
•
Wir wollen am Standort LTE und GSM anbieten und damit eine
zeitgemäße Mobilfunk- Versorgung erstellen.
•
Der Standort wird auch für zukünftige Mobiltechnologien verwendbar
sein.
•
Wir betreiben den Standort auf eigene Kosten (Strom, Wartung etc.).
•
Wir zahlen für den Standort eine marktgerechte Miete.
Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls erhält die
Gemeinde eine Pacht.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschießt, gemeinsam mit den Ortsgemeinden
Badenhard/Birkheim/Utzenhain an der Aktion „Wir jagen Funklöcher“
teilzunehmen.
Die Ortsbürgermeister werden beauftragt, geeignete Standorte zu ermitteln
und im Projekt anzu- bieten.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (7 Ja Stimmen).
TOP 8
öGRS Birkheim
13. November 2019
Information zum aktuellen Stand der geplanten
Windenergieanlage in der Gemarkung Damscheid
Um alle Birkeimer Bürger/innen nochmals über den aktuellen Stand des
Verfahrens für die Genehmigung des in der Gemarkung Damscheid
geplanten Windkraftanlage mit einer Ge- samthöhe von 238,50 m und einer
Entfernung zu Birkheim von ca. 1.200 m zu informieren, übergibt der
Ortsbürgermeister dem Ersten Beigeordneten Tobias Dupont das Wort.
Der Erste Beigeordnete Tobias Dupont unterrichtet den Gemeinderat und die
interessierten Zuhörer über den aktuellen Stand des
Genehmigungsverfahrens der geplanten Windenergieanlage auf privatem
Grund in der Gemarkung Damscheid. Dass die Genehmigung von Seiten der
Kreisverwaltung noch nicht erteilt wurde, liegt an zwei Hauptpunkten:
-
Zum einen fügt sich das Windrad mit einer Gesamthöhe von 238,5 m
nicht wie gedacht in den bestehenden Windpark ein und stellt damit eine
optische Verschlechterung für das Welt- erbe Mittelrheintal dar.
Nach dem Urteil vom OVG Koblenz über die geplanten Windräder bei Weiler
sind auch in diesem Fall die Einschränkungen, die das Welterbe
Mittelrheintal betreffen, neu zu prüfen.
-
Zum anderen ist die Prüfung der Lärmbelästigung bei der SGD Nord in
Koblenz noch nicht abgeschlossen, da die vom Betreiber eingereichte
Schallprognose der DEKRA aufzeigt, dass die Vorbelastung der
bestehenden 25 Windkraftanlagen in der näheren Umgebung schon jetzt
über den erlaubten Grenzwerten liegt. Somit ist es auch deshalb fraglich, ob
ein weiteres Windrad noch genehmigungsfähig ist.
Abschließend wurde herausgestellt, dass es nicht generell gegen Windkraft
geht. Aber bei einer so erheblichen Vorbelastung werden durch ein weiteres
und sehr viel größeres Windrad die erlaubten Grenzwerte so deutlich
überstiegen, dass von einer Genehmigung seitens der Kreisverwaltung
abgesehen werden müsste.
Aus den vorgenannten Gründen ist sich der Gemeinderat einig darüber, dass
er im Interesse der Birkheimer Bürger alles in seiner Macht stehende tun
sollte, dieses Windrad zu verhindern.
TOP 9
öGRS Birkheim
13. November 2019
Mitteilungen und Anregungen
Es wird nichts besprochen, was der Niederschrift bedarf.
Weiter ergeben sich keine Wortmeldungen, die der Niederschrift bedürfen.
Ortsbürgermeister Retz schließt um 21:45 Uhr den öffentlichen Teil der
Sitzung.
Die Zuschauer verlassen den Sitzungsraum.
TOP 11
nöGRS Birkheim
13. November 2019
Mitteilungen und Anregungen
Es wird nichts besprochen, was der Niederschrift bedarf.
Weiter ergeben sich keine Wortmeldungen, die der Niederschrift bedürfen.
Ortsbürgermeister Retz schließt um 23:00 Uhr den öffentlichen Teil der
Sitzung.
Der Vorsitzende schließt mit einem Dank an die Ratsmitglieder die Sitzung.
Rainer Retz
Tobias Dupont
Ortsbürgermeister
Vorsitzender zu TOP 4b + 6a, Nr. 1) und zugleich
Schriftführer
TOP 10 - nicht öffentlich